Nachhaltigkeitsrisiken & ESG
Informationen gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 (Transparenzverordnung)
Als Sachverständigenbüro begrüßen wir das Ziel einer nachhaltigen Wirtschaft. Dennoch gilt in unserer Beratung eine unverhandelbare Hierarchie: Die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens und die Belastbarkeit der Versorgungszusagen haben Vorrang.
Die Datenlage zu Nachhaltigkeitsrisiken ist am Versicherungsmarkt aktuell noch oft unvollständig oder nicht vergleichbar. Ein einseitiger Fokus auf ESG-Kriterien könnte derzeit dazu führen, dass wir Anbieter wählen müssten, die zwar „grün“ sind, aber Schwächen in der Finanzkraft oder den Bedingungswerken aufweisen.
Um die Liquidität und Haftungsminimierung unserer Mandanten nicht zu gefährden, berücksichtigen wir Nachhaltigkeitsrisiken bei der Auswahl von Anbietern derzeit noch nicht als primäres Entscheidungskriterium. Wir beobachten die Entwicklung der Datenqualität genau und passen unsere Strategie an, sobald belastbare Standards etabliert sind.
